Rechtsprechung
OLG Celle, 21.04.1998 - 19 UF 252/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Unterhaltsanspruch bei Ausbruch aus intakter Ehe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1573 Abs. 2 § 1578 Abs. 1 § 1579 Nr. 6
Berücksichtigung der Nutzungen aus einem gemeinsamen Hausanwesen bei der Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse im Streit um nachehelichen Unterhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Achim, 04.08.1997 - 3 F 117/95
- OLG Celle, 21.04.1998 - 19 UF 252/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 508
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94
Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils
Auszug aus OLG Celle, 21.04.1998 - 19 UF 252/97
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1985, 354 ff.; 1995, 869 ff.) gehören zu den die ehelichen Lebensverhältnisse bestimmenden Einkünften der Parteien nicht nur die Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise auch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen, die die Eheleute aus ihrem Vermögen ziehen.Da die Antragstellerin an dem Gebrauchsvorteil des mietfreien Wohnens zur Hälfte teilgehabt hat, ist der Bedarfsbetrag für die Klägerin um monatlich (1.000 DM : 2 =) 500 DM zu erhöhen (BGH, FamRZ 1989, 1160, 1162; 1995, 869, 871).
- BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des …
Auszug aus OLG Celle, 21.04.1998 - 19 UF 252/97
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1985, 354 ff.; 1995, 869 ff.) gehören zu den die ehelichen Lebensverhältnisse bestimmenden Einkünften der Parteien nicht nur die Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise auch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen, die die Eheleute aus ihrem Vermögen ziehen. - BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88
Alte Alimente auch bei neuer Liebe
Auszug aus OLG Celle, 21.04.1998 - 19 UF 252/97
Ein Härtegrund im Sinne des § 1579 Ziff. 6 BGB liegt vor, wenn dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig allein bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt (BGH, FamRZ 1989, 1279, 1280; 1989, 487, 489), wobei dies auch ohne sexuelle Beziehungen zu dem neuen Partner zu bejahen sein kann (KG, FamRZ 1989, 868, 869).
- KG, 18.08.1988 - 19 UF 1296/88
Unterhalt; Beschränkung; Ausschluß; Untreue; Grobe Unbilligkeit; Fehlverhalten; …
Auszug aus OLG Celle, 21.04.1998 - 19 UF 252/97
Ein Härtegrund im Sinne des § 1579 Ziff. 6 BGB liegt vor, wenn dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig allein bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt (BGH, FamRZ 1989, 1279, 1280; 1989, 487, 489), wobei dies auch ohne sexuelle Beziehungen zu dem neuen Partner zu bejahen sein kann (KG, FamRZ 1989, 868, 869). - BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 78/88
Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung …
Auszug aus OLG Celle, 21.04.1998 - 19 UF 252/97
Ein Härtegrund im Sinne des § 1579 Ziff. 6 BGB liegt vor, wenn dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig allein bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt (BGH, FamRZ 1989, 1279, 1280; 1989, 487, 489), wobei dies auch ohne sexuelle Beziehungen zu dem neuen Partner zu bejahen sein kann (KG, FamRZ 1989, 868, 869). - BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts
Auszug aus OLG Celle, 21.04.1998 - 19 UF 252/97
Da die Antragstellerin an dem Gebrauchsvorteil des mietfreien Wohnens zur Hälfte teilgehabt hat, ist der Bedarfsbetrag für die Klägerin um monatlich (1.000 DM : 2 =) 500 DM zu erhöhen (BGH, FamRZ 1989, 1160, 1162; 1995, 869, 871).